Ziel des Förderungsprogramms ist die Nachrüstung von bestehenden Mehrwohnungshäuser mit Leitungsinfrastruktur als Grundvoraussetzungen zum Aufbau einer Gemeinschaftsanlage zum Laden von E-PKW und E-Zweiräder.
Förderungswerbende können natürliche und juristische Personen, die Allein-Eigentümer von Mehrwohnungshäusern sind, sowie Eigentümergemeinschaften (Mischnutzung mit Gewerbe ist zulässig) sein.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses und beträgt für E-PKW:
- € 300,- pro erschlossenem Stellplatz
- € 500,- pro erschlossenem Carsharing bzw. öffentlichem Ladeplatz
- Im Fall der erforderlichen Verstärkung des Hausanschlusses bis inklusive Hausanschlusskasten zusätzlich € 200,- pro erschlossenem Stellplatz
Die Förderung von Maßnahmen für Pedelecs und E-Bikes beträgt:
- 50 % der förderungsfähigen Kosten , max. € 1.000,-- pro erschlossener Abstellanlage