Impulsförderung E-Taxis 2019 Link zur Förderung kopieren

(1) Gefördert wird die Anschaffung von neuen Taxifahrzeugen mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1).

(2) Der Standort der Konzession für das Fahrzeug muss im Bundesland Vorarlberg liegen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
wirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/elektromobilitaet-und-ladeinfrastruktur-in-vorarlberg-foerderungen

(1) Die Landesförderung beträgt 30 % der Netto-Anschaffungskosten aber maximal € 5.000,-- pro Fahrzeug.

(2) Eine Doppelförderung mit dem Bund ist zulässig (von 01.03.2019 bis 31.12.2020 werden vom Bund so lange das Budget reicht € 1.500,-- pro Fahrzeug gefördert).

(3) Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.

Stichproben

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1044684