Impulsförderung E-Taxis 2019 Link zur Förderung

(1) Gefördert wird die Anschaffung von neuen Taxifahrzeugen mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1).

(2) Der Standort der Konzession für das Fahrzeug muss im Bundesland Vorarlberg liegen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz
wirtschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/elektromobilitaet-und-ladeinfrastruktur-in-vorarlberg-foerderungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

(1) Die Landesförderung beträgt 30 % der Netto-Anschaffungskosten aber maximal € 5.000,-- pro Fahrzeug.

(2) Eine Doppelförderung mit dem Bund ist zulässig (von 01.03.2019 bis 31.12.2020 werden vom Bund so lange das Budget reicht € 1.500,-- pro Fahrzeug gefördert).

(3) Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.

Stichproben

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1044684