Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele Fördert der NÖ Landesfischereiverband im zusammenarbeit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes dient.
Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung
- der Fischerei und
- der Forschung
insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden.
Fördermitteln werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne dieser Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip).