Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 und der Richtlinie für die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden, gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023, werden gefördert:
- 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen (außer Anbringung von Balkonen oder Terrassen), Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen, Wohnungsteilungen, Erweiterungen von Wohnraum und Freiraumgestaltungen sowie Infrastruktureinrichtungen für alternative Mobilitätsformen;
- 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Dach- und Fassadenbegrünungen;
- 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile;
- 35 % der förderbaren Kosten für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen;
- 50 % der förderbaren Kosten für die Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpenheizung;
- 50 % der förderbaren Sanierungskosten für umfassende energetische Sanierungen;
- 60% der förderbaren Sanierungskosten für umfassende energetische Sanierungen mit einer zusätzlichen ökologischen Maßnahme wie Photovoltaikanlagen, Fassadenbegrünungen etc.;
- 50 % der förderbaren Sanierungskosten für nachträgliche Anbringung von privaten Freiflächen wie Balkonen oder Terrassen.