Förderung der Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinn. Bauvereinigungen und Gemeinden Link zur Förderung

Im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 und der Richtlinie für die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden, gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023, werden gefördert:

  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen (außer Anbringung von Balkonen oder Terrassen), Grundrissänderungen, Wohnungszusammenlegungen, Wohnungsteilungen, Erweiterungen von Wohnraum und Freiraumgestaltungen sowie Infrastruktureinrichtungen für alternative Mobilitätsformen;
  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Dach- und Fassadenbegrünungen;
  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile;
  • 35 % der förderbaren Kosten für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen;
  • 50 % der förderbaren Kosten für die Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpenheizung;
  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten für umfassende energetische Sanierungen;
  • 60% der förderbaren Sanierungskosten für umfassende energetische Sanierungen mit einer zusätzlichen ökologischen Maßnahme wie Photovoltaikanlagen, Fassadenbegrünungen etc.;
  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten für nachträgliche Anbringung von privaten Freiflächen wie Balkonen oder Terrassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden, gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1044619