Förderung der Sanierung von Eigenheimen und privatem mehrgeschossigem Wohnbau - K-WBFG 2017 Link zur Förderung

Im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 und der Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau (außer Wohnhäuser im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023 werden gefördert:

I. Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens 2 Wohnungen

  • Einmalzuschuss im Ausmaß von max. 30% der förderbaren Sanierungskosten für Einzelbauteilmaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes und max. 35% für energieeffiziente Haustechnikanlagen von höchstens € 36.000 je Gebäude

  • Einmalzuschuss im Ausmaß von max. 40% der förderbaren Sanierungskosten von höchstens € 48.000 je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die 2. Wohnung um € 12.500 auf € 60.500 erhöhen.

  • Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis oder Renovierungsausweis) von max. € 300 sowie bei der Dämmung der Außenwand die Kosten des Renovierungsausweises von max. € 300 als Einmalzuschuss gewährt.

II. Wohnhäuser, sonstige Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen und Wohnheime

Die Sanierungsförderung erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Dauer von 10 Jahren. Das Ausmaß der Förderung beträgt:

  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Dach- und Fassadenbegrünungen
  • 30 % der förderbaren Sanierungskosten für Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
  • 35 % der förderbaren Sanierungskosten für energieeffiziente Haustechnikanlagen
  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten bei Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Fernwärme oder Wärmepumpenheizung
  • 50 % der förderbaren Sanierungskosten für eine umfassende energetische Sanierung
  • Zusätzlich werden bei der umfassenden energetischen Sanierung die Kosten des Energieausweises (Bestand- und Planungsenergieausweis) mit einem Einmalzuschuss in Höhe von max. € 300 gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau (außer Wohnhäuser im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1044601