Förderung barrierefreier Maßnahmen - Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 Link zur Förderung

I. Förderung – vorbeugendes altersgerechtes Umbauen, unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, im Ein- oder Zweifamilienwohnhaus

  • Äußere Erschließung

  • Maßnahmen innerhalb der Wohnung

  • Bauliche Maßnahmen – Zubau von barrierefreien Räumen

  • Maßnahmen für barrierefreien Umbau der Sanitärräume

II. Förderung – bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

  • Für Menschen mit Behinderung können in Abhängigkeit von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Behinderung (fachärztliche Bestätigung, Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes zumindest ab Stufe 3) die entsprechenden baulichen Maßnahmen gefördert werden, die notwendig sind, um Barrieren abzubauen und ein behindertengerechtes Wohnen zu ermöglichen (individuelle Anforderung die der Benutzer aufgrund seine Behinderung benötigt), zB bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für den Rollstuhl oder Rollator udgl.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für barrierefreie Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder vorbeugende Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern und sonstigen Gebäuden gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044593