Förderung barrierefreier Maßnahmen - Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 Link zur Förderung

I. Förderung – vorbeugendes altersgerechtes Umbauen, unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, im Ein- oder Zweifamilienwohnhaus

  • Äußere Erschließung

  • Maßnahmen innerhalb der Wohnung

  • Bauliche Maßnahmen – Zubau von barrierefreien Räumen

  • Maßnahmen für barrierefreien Umbau der Sanitärräume

II. Förderung – bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

  • Für Menschen mit Behinderung können in Abhängigkeit von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Behinderung (fachärztliche Bestätigung, Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes zumindest ab Stufe 3) die entsprechenden baulichen Maßnahmen gefördert werden, die notwendig sind, um Barrieren abzubauen und ein behindertengerechtes Wohnen zu ermöglichen (individuelle Anforderung die der Benutzer aufgrund seine Behinderung benötigt), zB bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für den Rollstuhl oder Rollator udgl.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 25 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für barrierefreie Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder vorbeugende Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern und sonstigen Gebäuden gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1044593