Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
I. Förderung – vorbeugendes altersgerechtes Umbauen, unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer, im Ein- oder Zweifamilienwohnhaus
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Äußere Erschließung
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Maßnahmen innerhalb der Wohnung
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Bauliche Maßnahmen – Zubau von barrierefreien Räumen
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Maßnahmen für barrierefreien Umbau der Sanitärräume
II. Förderung – bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
- Für Menschen mit Behinderung können in Abhängigkeit von der Art und dem Ausmaß der jeweiligen Behinderung (fachärztliche Bestätigung, Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes zumindest ab Stufe 3) die entsprechenden baulichen Maßnahmen gefördert werden, die notwendig sind, um Barrieren abzubauen und ein behindertengerechtes Wohnen zu ermöglichen (individuelle Anforderung die der Benutzer aufgrund seine Behinderung benötigt), zB bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für den Rollstuhl oder Rollator udgl.