Transportkostenzuschuss des Landes Salzburg zur Milchanlieferung im Berggebiet Link zur Förderung kopieren

Der Transportkostenzuschuss wird unabhängig von der Menge der angelieferten Milch auf Basis einer Fördergebietskarte nach der Jahreskilometerleistung (ohne Wegstrecken auf Bundes- und Landesstraßen) gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie
Bundesstrasse 6, 5071 Wals-Siezenheim
+43 662 8042-2287
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
http://www.salzburg.gv.at

Der Transportkostenzuschuss wird

  • unabhängig von der Menge der angelieferten Milch
  • auf Basis der Fördergebietskarte (beinhaltet die Tageskilometerleistung von Wegstrecken ab bzw. zu Produktionsbetrieben mit mehr als 100 Erschwernispunkten, ohne Wegstrecken auf Bundes- und Landesstraßen)
  • unter Annahme der täglichen Milchabholung
  • in Form einer De-Minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

gewährt und beträgt pro gefahrenem Kilometer 1,20 Euro,

wobei jedenfalls die Regelung zur De-Minimis-Obergrenze (max. € 200.000,- innerhalb von 3 Steuerjahren) von jedem Endbegünstigtem einzuhalten ist.

In begründeten Ausnahmefällen mit besonders hohem Mehraufwand durch sehr kleinstrukturierte, regionale Milchabholung kann ein Zuschlag um max. 50% pro Kilometer gewährt werden.

Für Seilbahnen wird eine Jahrespausschale gewährt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt jährlich durch das Land Salzburg nach Verfügbarkeit der für diese Fördermaßnahme zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Im Rahmen der Jahresabrechnung ist vom jeweiligen Be- und Verarbeitungsbetrieb auch ein Bericht über die tatsächlichen Ist-Kosten der Milcherfassung und die auf die Milchlieferanten umgelegten Transportkosten pro kg Anlieferungsmilch vorzulegen. Im Falle einer Kontrolle ist den Organen des Landes Einsicht in die diesbezüglichen Unterlagen zu gestatten bzw. sind die konkreten Wegstrecken nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg für den Transportkostenzuschuss zur Milchlieferung im Berggebiet
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044585