Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020 - Photovoltaik Eigenverbrauchsanlagen Link zur Förderung kopieren

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Förderung beträgt € 200,- je kWp Anlagenleistung.

Förderfähig sind:

  • Der Ankauf und die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen).
  • Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.

 Nicht förderfähig sind:

  • Inselanlagen (z. B. Anlagen auf Almhütten)
  • Anlagen mit erhöhtem Einspeisetarif
  • Gebrauchte Module.

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen. Das Gebäude für das die Anlage bestimmt ist muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich (auch Privatzimmervermietung) oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-15

  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020; Punkt VI - Photovoltaik Eigenverbrauchsanlagen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044361