Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020 - Thermische Solaranlagen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung oder als Raumzusatzheizung für Gebäude von natürlichen oder juristischen Personen.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen (auch Privatzimmervermieter), öffentliche Einrichtungen, Landwirte und Private (sofern keine anderen Landesförderungen möglich sind) sowie gemeinnützige Vereine.

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung sowie zur betrieblichen Schwimmbaderwärmung und zur Prozesswärmeerzeugung.

 Förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Solaranlage (Kollektoren)
  • Wärmespeicher
  • Verrohrung, Pumpengruppe
  • Wärmezähler
  • Weitere, für den Betreib relevante
  • Anlageteile
  • Planungs- und Beratungskosten

 Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Wärmeverteilung im Gebäude
  • Elektroheizstäbe/-patronen
  • Personal-Eigenleistung des Antragstellers
  • Hybrid- und Schwimmbadkollektoren

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Bundes- oder EU-Förderungen gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt € 150,-/m² Bruttokollektorfläche.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-15

  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung vergehen ca. sechs Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort, die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020; Punkt II - Thermische Solaranlagen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044338