Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020 - Fernwärmeerrichtung Link zur Förderung kopieren

Neuerrichtung oder Ausbau von Fernwärmeanlagen von juristischen Personen, deren Wärme zu mindestens 90 Prozent aus heimischen biogenen Brennstoffen, gewerblicher oder industrieller Abwärme oder aus einer mit biogenen Brennstoffen betriebenen Kraftwärmekopplung stammt.

Die Förderung richtet sich an alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die im Besitz einer Konzession für die Erzeugung und den Verkauf von Wärme sind oder die als landwirtschaftliche Genossenschaften organisiert sind.

Förderungsfähige Anlagen(teile) für den erstmaligen Anschluss an eine Fernwärmeanlage:

  • Anschlusskostenbeitrag
  • Wärmeübergabestation (falls diese nicht schon beim Fernwärmeversorger gefördert wurde)
  • Umstellung auf Zentralheizung
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauf
  • Hocheffiziente Umwälzpumpen
  • Regelung, Verrohrung
  • Einbindung der Warmwasserbereitung
  • Entsorgung Öl-, Kohle- oder Gaskessel bzw. Öl- oder Gastank
  • Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
  • Planungs- und Beratungskosten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 - Standort, Raumordnung und Energie
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-15

  • Keine Kosten für Antragstellung, Zahlung erfolgt nach Vorlage aller geforderten Unterlagen.
  • Zwischen Vollständigkeit der Unterlagen und der Zahlung werden ca. sechs Monate vergehen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Vorhandensein budgetärer Mittel.

Kontrolle der Anlage vor Ort.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020; Punkt VIII

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044312