Kärntner Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren Link zur Förderung kopieren

Finanzierung für Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren.

Die Kärntner Frauenhäuser bieten Frauen und deren Kindern, die durch Angehörige oder Lebensgefährten bedroht und körperlich und/oder seelisch misshandelt werden, Schutz, Sicherheit und Unterkunft, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität oder regionaler Herkunft.

Es werden auch Beratungen zu verschiedensten Themen für Mädchen und Frauen angeboten wie z.B.:

  • persönliche Lebensfragen
  • Konflikte in der Familie, Verwandtschaft, Freundschaft oder Partnerschaft
  • Probleme, wie körperliche und psychische Gewalt, sexueller Missbrauch, ungewollte Schwangerschaft, Abtreibung 
  • Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme, Trennungs- und Scheidungsbegleitung 
  • Unterstützung beim Entwurf eines neuen Lebensplanes

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05053631182
abt11.sozialhilfe@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11

Jahresberichte, Abfragen, Dokumentationen

Rechtsgrundlage

§ 18 Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 (K-SHG 2021, StF: LGBl. Nr. 107/2020 idgF) sowie Verträge mit Frauenhäusern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044304

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