Kärntner Frauenhäuser/Gewaltschutzzentren Link zur Förderung kopieren

Finanzierung für Frauenhäuser und Gewaltschutzzentren. Die Kärntner Frauenhäuser bieten Frauen und deren Kindern, die bedroht und körperlich und/oder seelisch misshandelt werden, Schutz, Sicherheit und Unterkunft, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität oder regionaler Herkunft.

Es werden auch Beratungen zu verschiedensten Themen für Mädchen und Frauen angeboten wie z.B.:

  • persönliche Lebensfragen
  • Konflikte in der Familie, Verwandtschaft, Freundschaft oder Partnerschaft
  • Problemen, wie körperlicher und psychischer Gewalt, sexueller Missbrauch, ungewollte Schwangerschaft, Abtreibung etc.
  • Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen, Trennungs- und Scheidungsbegleitung psychischer und/oder körperlicher Gewalt
  • Unterstützung beim Entwurf eines neuen Lebensplanes

Jahresberichte

Rechtsgrundlage

§ 18 - Kärntner Mindestsicherungsgesetz - LGBL Nr. 15/2007 idgF, Verträge mit Frauenhäusern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044304