Förderung Sportinfrastruktur - Sportgeräte Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für die Anschaffung kostenaufwendiger Sportgeräte, die für den geregelten Trainings- und Wettkampfbetrieb einer Sportart unbedingt notwendig sind und von einem breiten Personenkreis in dieser Sportart langfristig genutzt werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13, 3109 St. Pölten

02742/9005 - 12597
post.wst5@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Sport/Kontakte_Sport.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Sportgesetz, LGBl. 5710-9; Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen; Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich für die Förderung Sportinfrastruktur
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1044270