NÖ Agrarische Operationen, landschaftsgestaltende Maßnahmen Link zur Förderung

Förderungsausgaben in Form von Zuschüssen für Grundaufbringung und die Kosten für die Errichtung und Erhaltung von landschaftsgestaltenden Maßnahmen (z.B. Hecken- und Gehölzverpflanzungen, Trocken- und Feuchtbiotope, Vernetzungsstreifen zur Errichtung von Biotopverbundsystemen) im Rahmen von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren bzw. Teilungs- und Regelungsverfahren (für Agrargemeinschaften).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

NÖ Agrarbezirksbehörde
02952/5401-18245
johannes.wirth@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der NÖ Landesregierung vom 30. Juni 2009 zur Förderung ökologischer Maßnahmen und Anlagen in Bodenreformverfahren
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,05 Mio. Euro

Referenznummer

1044239