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Zuwendung Musikpflege
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Zuwendung Musikpflege
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Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Einrichtungen der klassischen Musik wie z.B. die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH.
Diese Leistungen sind ohne angemessene geldwerte Gegenleistung auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt.
Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Sachgebiet Budgetweseng
https://www.tirol.gv.at/budgetwesen
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Rechtsgrundlage
Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol in der geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Link zur Rechtsgrundlage 1
Leistungsart
Förderungen - Direkte Förderungen
Budgetiertes Volumen
2,896 Mio. Euro
Referenznummer
1044171