Zuwendung Musikpflege Link zur Förderung kopieren

  • Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Einrichtungen der klassischen Musik wie z.B. die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH.
  • Diese Leistungen sind ohne angemessene geldwerte Gegenleistung auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt.
  • Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sachgebiet Budgetweseng
https://www.tirol.gv.at/budgetwesen

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol in der geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,896 Mio. Euro

Referenznummer

1044171