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Für geförderte Haushalte wird bei Geburt bzw. Adoption eines Kindes innerhalb von zehn Jahren ab der Neubauförderungszusage bzw. ab der Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits auf die Dauer von zwei Jahren, längstens auf die Restlaufzeit des Förderungskredits, ein monatlicher Zuschuss in Höhe von € 50,00 bei einem Kind und € 75,00 je Kind bei Mehrlingsgeburten ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Für geförderte Haushalte wird bei Geburt bzw. Adoption eines Kindes innerhalb von zehn Jahren ab der Neubauförderungszusage bzw. ab der Zustimmung zur Übernahme eines bestehenden Neubauförderungskredits auf die Dauer von zwei Jahren, längstens auf die Restlaufzeit des Förderungskredits, ein monatlicher Zuschuss in Höhe von € 50,00 bei einem Kind und € 75,00 je Kind bei Mehrlingsgeburten ausbezahlt.

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz; Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1044031