Gemeinschaftsräume in Wohnanlagen Link zur Förderung kopieren

Bei Mehrwohnungshäusern mit mindestens sechs Wohnungen werden bei der Errichtung von Gemeinschaftsräumen als Erlebnisräume für Jung und Alt verlorene Zuschüsse von € 900,00 je m² Nutzfläche gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Bei Mehrwohnungshäusern mit mindestens sechs Wohnungen werden bei der Errichtung von Gemeinschaftsräumen als Erlebnisräume für Jung und Alt verlorene Zuschüsse von € 900,00 je m² Nutzfläche gewährt.

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,15 Mio. Euro

Referenznummer

1044023