Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) – Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017 Link zur Förderung

Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) für die Errichtung von Eigenheimen, Eigenheimen im Gruppenwohnbau und Doppelhäusern.

Der Häuslbauerbonus beträgt € 20.000,-- (je geförderter Wohnung).

Bei einer Wohnnutzfläche von max. 150 m² beträgt der Häuslbauerbonus € 25.000,-- (je geförderter Wohnung).

Dazu sind folgende Bonusbeträge möglich:

  • verdichtete Bauweise und Nachverdichtung (Grundstücksgröße, Auf-, Zu-, Um- und Einbau in bestehenden Gebäuden, Abbruchkosten)
  • Umweltbonus (Öko-Index lt. Energieausweis)
  • Sonnenenergie je Gebäude (thermische Solaranlage)
  • Elektromobilität
  • Dachbegrünung
  • Passivhaus
  • Wohnraumlüftung

Die Kombination Förderungskredit und Häuslbauerbonus ist nicht möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 - Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
050536-31002
abt11.wohnbau@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-11/Wohnbau

Rechtsgrundlage

§ 14 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, gültig 01.01.2020 bis 31.12.2020 gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2021 bis 31.12.2021; Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2022 bis 31.12.2023 und Richtlinie für die Förderung der Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017, idgF, gültig 01.01.2023 bis 31.12.2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1043934