NÖ Förderung von Lärmschutzfenster und -türen, bzw. Lärmschutzlüfter Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Beihilfe für den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen bzw. Lärmschutzlüfter in Wohn- und Schlafräumen sowie Wohnküchen bei übermäßiger Lärmbelästigung in bestehenden Wohnobjekten an Landesstraßen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Örtlich zuständige NÖ Straßenbauabteilung (Kontakt siehe Informationsblatt auf der Website)
http://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Foerd_Laermschutzfoerderung-an-Landstrassen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Lärmschutz an Landesstraßen in NÖ" in der geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,08 Mio. Euro

Referenznummer

1043843