Erstbevorratung mit Tabakerzeugnissen von Tabakfachgeschäften Link zur Förderung

Der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds kann neu bestellten Inhabern mit Behinderung von Tabakfachgeschäften, deren Tabakwarenumsatz unter dem Bundesdurchschnitt, liegt als Förderung für die Erstbevorratung der Tabaktrafik mit Tabakerzeugnissen mit Beschluss einen Zuschuss aus Mitteln des Solidaritäts- und Strukturfonds gewähren.

Für die Erstbevorratung der Tabaktrafik mit Tabakerzeugnissen dürfen Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gewährt werden. Die angeführten Beträge sind ohne Umsatzsteuer zu verstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Monopolverwaltung GmbH
Am Belvedere 10/Top 11, 1100 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tabakmonopolgesetz 1996, Solidartäts- und Strukturfondsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Unterstützung für neu bestellte, behinderte Tabaktrafikanten

Referenznummer

1043819