Überbrückungshilfen an Trafikanten Link zur Förderung kopieren

Der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds kann mit Beschluss im Einzelfall einen Zuschuss als Überbrückungshilfe an in wirtschaftliche Schwierigkeiten (§ 6 Abs. 4) geratene Trafikanten (Inhaber von Tabakfachgeschäften) gewähren.

Als förderungswürdige Tabaktrafikanten gelten ausschließlich natürliche Personen, die während jener Zeiträume ab dem 1. Jänner 2013, für welche Umsatzverluste im Sinne des § 6 Abs. 4 festgestellt werden, Vertragspartner im Rahmen eines Bestellungsvertrages mit der Monopolverwaltung GmbH gemäß § 34 TabMG 1996 sind.

Der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds kann mit Beschluss im Einzelfall einen Zuschuss als Überbrückungshilfe an in wirtschaftliche Schwierigkeiten (§5b Abs.1) geratene Trafikanten (Inhaber von Tabakfachgeschäften) gewähren.

Als förderungswürdige Tabaktrafikanten gelten ausschließlich natürliche Personen, die während jener Zeiträume ab dem 1. Jänner 2013, für welche Umsatzverluste im Sinne des § 5b Abs. 3 festgestellt werden, Vertragspartner im Rahmen eines Bestellungsvertrages mit der Monopolverwaltung GmbH gemäß § 34 TabMG 1996 sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Monopolverwaltung GmbH
Am Belvedere 10/Top 11, 1100 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

www.mvg.at

Rechtsgrundlage

Tabakmonopolgesetz 1996; Solidaritäts- und Strukturfondsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Unterstützung für Trafikanten in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Referenznummer

1043801