Pilotprogramm JumpStart Phase II Link zur Förderung

​Der Schwerpunkt des Pilotprogramms JumpStart Phase II liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von Inkubatoren und Akzeleratoren, die innovativen Gründern und Start-Ups neben Büro-, Labor- oder Produktionsflächen insbesondere auch maßgeschneiderte Beratungsleistungen zur Verfügung stellen sollen.

JumpStart wird in zwei Modulen umgesetzt:

  • Modul 1 fördert die qualitative Weiterentwicklung (innovative Inkubationskonzepte) ausgewählter Inkubatoren und Akzeleratoren zur Dynamisierung der inkubierten Start-Ups.

    Daran anschließend werden in  
  • Modul 2 inkubierte Start-Ups mit großem Entwicklungspotenzial und hohen Marktchancen (welche in den unter Modul 1 geförderten Inkubatoren/Akzeleratoren angesiedelt sind) ausgewählt und gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die maximale Förderung pro Inkubator/Akzelerator beträgt 150.000,- Euro bei max. 100 Prozent der förderfähigen Kosten (max. fünf Inkubatoren im Rahmen einer Ausschreibungsrunde).

Pro ausgewähltem Start-Up ist eine maximale Förderung von 22.500,- Euro - bei maximal 100 Prozent der förderfähigen Kosten - vorgesehen und beinhaltet die Förderung von auf die Firmenentwicklung bezogenen Maßnahmen. 

Pro geförderten Inkubator/Akzelerator in Modul 1 können drei bis maximal fünf Start-Ups gefördert werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11a, 1020 Wien
01-501-75/474
V.Pasquali@aws.at
https://www.aws.at/aws-jumpstart/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Siehe Punkt 8 "Allgemeine Förderungsvoraussetzungen" der Sonderrichtlinie für das Pilotprogramm JumpStart Phase II unter folgendem Link: Richtlinie JumpStart

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie für das Pilotprogramm "JumpStart" Phase II - Start-up Initiative für Inkubatoren & Akzeleratoren (gültig vom 8.1.2018-30.6.2021) auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr.208/2014 in der geltenden Fassung. Die Richtlinie wurde auf Basis der AGVO 2014 bei der Europäischen Kommission zur Freistellung angemeldet.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stabilisierung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen
Weiterentwicklung von Inkubatoren und der darin ansässigen Start-ups

Referenznummer

1043777