Burgenländische Grundversorgung - Beratung und soziale Betreuung Link zur Förderung kopieren

Information, Beratung und soziale Betreuung für Erwachsene und Familien durch beauftragte Einrichtungen. Sie umfasst die Beratung in Bezug auf Leistungen der Grundversorgung, Möglichkeiten der Beschäftigung, Wohnen (privat oder organisiert), Orientierung in der unmittelbaren Umgebung, Infos über weitere Beratungen (wie Asylverfahren, Rückkehrberatung...).

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an einen Leistungserbringer (eine private caritative Organisation) - unabhängig von ihrem Wohnort. Der Leistungsumfang wird durch einen Betreuungsschlüssel vorgegeben.   

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1043728