Burgenländische Grundversorgung für Erwachsene und Familien - Unterbringung in privaten Quartieren Link zur Förderung kopieren

Unterbringung und Verpflegung in privaten Wohnungen (private Unterkünfte bei Angehörigen oder in selbstorganisierten Mietwohnungen).

Privat Wohnende erhalten direkt den Beitrag für Unterkunft (tatsächliche Kosten bzw Höchstsatz) und Verpflegung.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1043710