Burgenländische Grundversorgung – individuelle Leistungen Link zur Förderung

Auszahlung von Geldleistungen für gewisse Bedarfe wie Bekleidung, Schulbedarf für Schüler, außerordentliche medizinische Gesundheitskosten oder Taschengeld und Finanzierung von Deutschkursen (für UmF).

Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufs für Personen, die in einem Asylquartier leben.

Kostenübernahme eines einfachen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe für Personen, die die Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung erfüllen und für die Kosten nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.

Die Leistungen werden direkt an die Anspruchsberechtigten oder indirekt über die zur mobilen Betreuung und sozialen Beratung beauftragten NGOs ausgezahlt.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1043702