Burgenländische Grundversorgung - Krankenbehandlung Link zur Förderung kopieren

Sicherstellung der Krankenversorgung von schutz- und hilfsbedürftigen Fremden durch die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen.

Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt direkt mit der Gebietskrankenkasse. Die Betroffenen brauchen dazu nicht aktiv werden.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043694

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