Burgenländische Grundversorgung - Krankenbehandlung Link zur Förderung

Sicherstellung der Krankenversorgung von schutz- und hilfsbedürftigen Fremden durch die Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen.

Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt direkt mit der Gebietskrankenkasse. Die Betroffenen brauchen dazu nicht aktiv werden.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1043694