Burgenländische Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) - Unterbringung Link zur Förderung kopieren

Unterbringung, Verpflegung und Betreuung und tagesstrukturierende Angebote einschließlich sozialpädagogische und psychologische Unterstützung in eigenständigen Quartieren, die ausschließlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrieben werden. Die Betreuungsleistungen sind gestaffelt nach dem notwendigen Betreuungsbedarf.

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt tagsatzfinanziert auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung an den Leistungserbringer (Betreiber von Quartieren). Je nach Betreuungsintensität sind drei Tarifklassen vorgesehen.

Die Leistungskontrolle erfolgt vierteljährlich durch das BMI und die Finanzagentur.

Rechtsgrundlage

• Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz - Bgld. LBetreuG, LGBl. Nr. 42/2006 idF LGBl. Nr. 56/2015 • Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl. Nr. 63/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1043686