Die Förderung wird für Wärmepumpenheizungen zur Bereitstellung von Raumwärme bzw. Raumwärme und Warmwasser gewährt.
Förderanträge können natürliche Personen stellen, die eine hocheffiziente Wärmepumpe als Hauptheizsystem in einem neu errichteten Eigenheim mit bis zu zwei Wohnungen installieren.
Der Förderwerber muss seinen Hauptwohnsitz am Anlagenstandort haben und das Gebäude überwiegend für private Wohnzwecke nutzen.
Folgende Arten von elektrisch betriebenen Wärmepumpen auf Basis eines wassergeführten Wärmeverteilsystems werden gefördert:
- Grundwasser-Wärmepumpe
- Erd-Wärmepumpe (Tiefensonden, Kollektoren)
- Luft-Wärmepumpe
- Abluft-Wärmepumpe als Luft-Wasser-Wärmepumpe (Kombinationsgeräte)
Ansuchen um Förderung können ab dem 1. Oktober 2018 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die Auszahlung von Förderungen beginnt mit 1. Jänner 2019.
Die Einreichung des Förderansuchens erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage mittels Online-Formular an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht.
Das Online-Formular steht ab 1. Oktober 2018 zur Antragstellung unter folgenden Link auf der Homepage des Landes Tirol bereit.
Folgende Beilagen sind dem Online-Formular anzuschließen:
- Erklärung des Fachunternehmers
- Abschlussrechnung und Überweisungsbestätigung (-en)
- Energieausweis mit Anhang Tirol
Vom Förderwerber sind folgende Originalunterlagen aufzubewahren:
- Erklärung des Fachunternehmers
- Rechnungen und Überweisungsbestätigung (-en)
- Energieausweis mit Anhang Tirol
- Baubewilligung
- Wasserrechtliche Bewilligung oder Zurkenntnisnahme durch die Behörde, falls erforderlich
Die Online Formulare stehen auf der Homepage unter folgendem Link zum Download bereit.