Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können ausschließlich kleine Unternehmen (lt. Definition der EU in der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt der Bewilligung) sein, die die Jungunternehmereigenschaft auf Basis des Bundesförderungsprogrammes „aws erp-Programm für Wachstum und Innovation im Sektor Industrie und Gewerbe“ i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des erp-Kredites (aws erp-Kleinkredit) besitzen und somit von der Austria Wirtschaftsservice GmbH einen erp-Kredit (aws erp-Kleinkredit) mit den „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten können.
Der/die FörderungswerberIn muss darüber hinaus der Wirtschaftskammer Oberösterreich (wobei Investitionsvorhaben, der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ ausgeschlossen sind) oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg angehören.
Sachliche Voraussetzungen
Allgemeine sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass die förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens zwischen 20.000,00 EUR und 500.000,00 EUR liegen. Es müssen zwischen zwei Antragsstellungen (Eingangsdatum Abteilung Wirtschaft und Forschung) nach diesem Förderungsprogramm mehr als zwölf Monate vergangen sein. Weiters ist für das Investitionsvorhaben eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorzulegen, die nachweist, dass die Finanzierung des Investitionsvorhabens gesichert ist und einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erzielt. Die Förderstelle kann zusätzlich ein schlüssiges Unternehmenskonzept anfordern.
Besondere sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen sowie den allgemeinen sachlichen Voraussetzungen können FörderungswerberInnen unter der Prämisse, dass auch die Voraussetzungen für eine Bundesförderung im Rahmen
- des Bundesförderungsprogrammes „aws erp-Programm für Wachstum und Innovation im Sektor Industrie und Gewerbe“ in der jeweils geltenden Fassung (bzw. im Rahmen des Nachfolgeprogrammes des Bundesförderungsprogrammes „aws erp-Programm für Wachstum und Innovation im Sektor Industrie und Gewerbe“, welches auf der Landeshomepage veröffentlicht wird,)
vorliegen und für dieses Investitionsvorhaben auch ein erp-Kredit (aws erp-Kleinkredit) mit den vergünstigten „Gründer-Sonderkonditionen“ von der Austria Wirtschaftsservice GmbH bewilligt/ausbezahlt wird, eine zusätzliche Förderung des Landes Oberösterreich in Anspruch nehmen. Die Gewährung der Landesförderung erfolgt ausschließlich in Kooperation mit einem erp-Kredit (aws erp-Kleinkredit), der mit vergünstigten “Gründer-Sonderkonditionen“ von der Austria Wirtschaftsservice GmbH vergeben wird. Es ist ein Förderungsantrag sowohl für die Bundesförderung (erp-Kredit) als auch für die Landesförderung („Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft“) zu stellen. Die Anträge sind zeitgleich bei den Förderstellen einzureichen.
Förderbare Kosten
Förderbar sind Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen des Bundesförderungs-programmes „aws erp-Programm für Wachstum und Innovation im Sektor Industrie und Gewerbe“ i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des erp-Kredites (aws erp-Kleinkredites) förderbar sind und nicht von den „Nicht förderbaren Vorhaben“ erfasst sind.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Antragsformular siehe Link