Errichtungsförderung im Eigentum
Salzburg
Gefördert wird die Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern Bauernhäusern Austraghäusern Häusern in der Gruppe bzw. Wohnungen im Wohnungseigentum sowie die Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau im Bundesland Salzburg Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen für verbesserte Gesamtenergieeffizienz, ökologische Baustoffwahl und barrierefreie Ausführung.