Das Förderansuchen inklusive Beilagen ist mit dem dafür vorgesehenem Formular vor Beginn der Projektdurchführung bei der Bewilligenden Stelle einzubringen.
1. Förderungswerber:
- Eigentümer oder Mieter von Gebäuden (Privathaushalten) im Bundesland Salzburg. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers schriftlich nachweisen. Unternehmen sind von der gegenständlichen Förderung nicht umfasst.
- Unter Gebäuden werden ganzjährig zu Wohnzwecken genutzte Bauten verstanden.
2. Förderungsvoraussetzungen:
- Gefördert werden passive Komponenten bei Investitionen in Glasfaseranbindungen (FTTH, FTTB) bzw. Anbindungen der Gebäude mittels Koaxialhybridkabel. Sollten diese kabelgebundenen hochleistungsfähigen Breitbandanbindungen am Standort nur mittels verhältnismäßig hohen Investitionskosten ermöglicht werden, ist im Einzelfall eine Förderung alternativer Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk) möglich.
- Wird ein Koaxialkabelanschluss errichtet, ist bei den Grabungsarbeiten verpflichtend ein Hybridkabel oder Leerrohr mitzuverlegen. Die Hauseinführung des Hybridkabels bzw. des Leerrohrs ist sicherzustellen. Dies ermöglicht einen späteren Glasfaserausbau ohne erhebliche Investitionskosten bzw. umfangreiche Grabungsarbeiten.
- Die Mindestvertragslaufzeit für den hergestellten Anschluss mit dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter muss mindestens 24 Monate betragen.
3. Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in der Höhe von bis zu 50 % der vom Förderwerber getragenen förderfähigen Errichtungs- und Herstellungskosten für den hochleistungsfähigen Breitbandinternetanschluss. Das Projektvolumen (brutto) muss mindestens 1.000 € betragen. Die maximalen anrechenbaren Projektkosten pro anzubindenden Haushalt betragen 5.000 €. Bei alternativen Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk) ist das maximal anrechenbare Projektvolumen auf 3.000 € begrenzt.
Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Das Förderansuchen inklusive Beilagen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular vor Beginn der Projektdurchführung bei der Bewilligenden Stelle einzubringen.
Ein Antrag auf Förderung kann ganzjährig eingebracht werden. Die dem Förderantrag anzuschließenden Unterlagen sind im Antragsformular angeführt. Nach erfolgter Genehmigung des Förderansuchens muss die Errichtung des Anschlusses grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten erfolgen. Eine Verzögerung bei der Umsetzung des Vorhabens ist dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 20408 unmittelbar nach Bekanntwerden zu melden.
Link zum vorgesehenen Antragsformular:
https://service.salzburg.gv.at/formserver_egov/start.do?event=view&id=eg_0230_V1_0