Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderung von Anbindungskosten einer ELGA-fähigen Software und IT-Infrastruktur an das ELGA-System sowie Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere Schulungen in den ELGA-Funktionalitäten, um die wirkungsvolle und nachhaltige Verwendung von ELGA sicherzustellen.
Als Zielgruppen dieses Förderungsprogramms, d.h. als Förderungswerber/innen, kommen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) mit Berufssitz in Österreich, jedenfalls aber ELGA-GDA, die über die e-card-Infrastruktur verfügen, in Betracht:
- Freiberuflich tätige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen gemäß § 2 Z 10 lit. a) GTelG 2012
- Apotheken gemäß § 2 Z 10 lit. c) GTelG 2012
- Selbstständige Ambulatorien gemäß § 2 Z 10 lit. d) GTelG 2012
Nicht als Förderungswerber/innen in Betracht kommen (Ausschluss von Mehrfachförderungen):
- ELGA-GDA, die in unterschiedlichen/mehreren Rollen und/oder an mehreren Berufsorten/Standorten tätig sind insoweit, als eine Förderung nur für eine Rolle bzw. einen Berufsort/Standort gewährt werden kann
- ELGA-GDA als Gesellschafter einer Gruppenpraxis
- als Außenstellen eines ELGA-GDA fungierende Einrichtungen (z.B. Filialapotheken)
- als selbstständige Ambulatorien fungierende Einrichtungen der gesetzlichen Sozialversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten und der Gebietskörperschaften.
Die Förderung erfolgt in Form einer sonstigen Geldzuwendung privatwirtschaftlicher Art gemäß § 2 Z 3 ARR 2014. Die Höhe der Förderung beträgt maximal € 1.314,-. Dieser Betrag gilt als Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Liegen die nachgewiesenen bzw. anerkannten Kosten unter dieser Obergrenze, darf die Förderung nur im nachgewiesenen bzw. anerkannten Umfang ausbezahlt werden.