Förderung der nachhaltigen Verwendung von ELGA Link zur Förderung kopieren

Förderung von Anbindungskosten einer ELGA-fähigen Software und IT-Infrastruktur an das ELGA-System sowie Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere Schulungen in den ELGA-Funktionalitäten, um die wirkungsvolle und nachhaltige Verwendung von ELGA sicherzustellen.

Als Zielgruppen dieses Förderungsprogramms, d.h. als Förderungswerber/innen, kommen ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) mit Berufssitz in Österreich, jedenfalls aber ELGA-GDA, die über die e-card-Infrastruktur verfügen, in Betracht:

  • Freiberuflich tätige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen gemäß § 2 Z 10 lit. a) GTelG 2012
  • Apotheken gemäß § 2 Z 10 lit. c) GTelG 2012
  • Selbstständige Ambulatorien gemäß § 2 Z 10 lit. d) GTelG 2012

Nicht als Förderungswerber/innen in Betracht kommen (Ausschluss von Mehrfachförderungen):

  • ELGA-GDA, die in unterschiedlichen/mehreren Rollen und/oder an mehreren Berufsorten/Standorten tätig sind insoweit, als eine Förderung nur für eine Rolle bzw. einen Berufsort/Standort gewährt werden kann
  • ELGA-GDA als Gesellschafter einer Gruppenpraxis
  • als Außenstellen eines ELGA-GDA fungierende Einrichtungen (z.B. Filialapotheken)
  • als selbstständige Ambulatorien fungierende Einrichtungen der gesetzlichen Sozialversicherung, der Krankenfürsorgeanstalten und der Gebietskörperschaften.

Die Förderung erfolgt in Form einer sonstigen Geldzuwendung privatwirtschaftlicher Art gemäß § 2 Z 3 ARR 2014. Die Höhe der Förderung beträgt maximal € 1.314,-. Dieser Betrag gilt als Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Liegen die nachgewiesenen bzw. anerkannten Kosten unter dieser Obergrenze, darf die Förderung nur im nachgewiesenen bzw. anerkannten Umfang ausbezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Gruppe VIII/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
engelbert.prenner@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Gruppe VIII/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
engelbert.prenner@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Gruppe VIII/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
engelbert.prenner@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Gruppe VIII/A
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
engelbert.prenner@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie ELGA-AKTIV auf der Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Ausstattung von Arztpraxen und Apotheken mit entsprechender IT-Infrastruktur

Referenznummer

1043066