Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderbare Projekte
Förderbar sind Projekte, die im Unternehmen zur Festigung des Wachstumspotenzials, zur Unterstützung der Modernisierung, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung und/oder zur Digitalisierung beitragen.
Leistungsempfänger
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Kleinunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts mit der Betriebsstätte in Kärnten betreiben und ausschließlich selbständig tätig sind. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten beziehungsweise der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten.