Notschlafstellen, Niederösterreich Link zur Förderung

Dieser soziale Dienst ist immer dann von Bedeutung, wenn ein/e Jugendliche/r in einer krisenhaften Entwicklung einer zeitlich begrenzten Wohnmöglichkeit in einer niederschwelligen Einrichtung mit Betreuungsangebot, nicht aber der vollen Erziehung bedarf. Der Zugang erfolgt – wie auch das Ende der Inanspruchnahme – ausschließlich durch freien Willen des/der Jugendlichen, es sei denn gesetzliche Bestimmungen oder die von der Aufsichtsbehörde genehmigte Hausordnung stehen dagegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, GS6
https://www.noe.gv.at/noe/Jugend/Soziale_Dienste_der_freien_Jug_Foerd.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270-0; Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042696