"Komm zur Kultur" - Fahrtkostenzuschüsse Link zur Förderung kopieren

Die Förderaktion richtet sich an Bildungseinrichtungen. 

Gewährt werden Fahrtkostenzuschüsse für den Transport von Kindern und Jugendlichen zu Museen und Kulturinstitutionen. Die Höhe des jeweiligen Fahrtkostenzuschusses kann der Ausschreibung entnommen werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
abt14.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-14

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1042670

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