Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Case Management Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen des Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes unterstützen Case-Management-Organisationen bei Bedarf die hilfesuchenden Personen. Hilfsbedürftige Menschen werden durch die Bezirkshauptmannschaft (oder den Magistrat) den Case-Management-Organisationen zugewiesen.

Die Case-Management-Organisationen unterstützen bei der Antragstellung für Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und erfassen die gegenwärtigen Problemlagen Hilfebedürftiger und bieten Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Umsetzung von Lösungen an. Des Weiteren wird der Zugang zu den jeweils passenden Leistungen aufgezeigt, erschlossen und nachhaltig begleitet. Im Idealfall gelingt dies mit Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, gegebenenfalls über die vorherige Inanspruchnahme arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Beschäftigungsprojekte). Im Rahmen einer Nachbetreuung werden nach Bedarf Vereinbarungen mit DienstgeberInnen getroffen und die Zufriedenheit von ArbeitgeberInnen und TeilnehmerInnen kontinuierlich überprüft. Der Rahmen für diese Nachbetreuungsphase beträgt im Regelfall drei Monate. 

Aufgaben der Case Management Organisationen sind u.a.:

  • Führen eines Erst- und Informationsgesprächs und Abschluss der Betreuungsvereinbarung.
  • Im Rahmen der Berufs- und Sozialanamnese werden persönliche Angaben, die bisherige schulische und berufliche Ausbildung/Tätigkeit, körperliche Einschränkungen (Mobilität), Kinder- und andre Betreuungspflichten, usw. erhoben.
  • Mit der Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung, die von beiden Seiten unterzeichnet wird, wird eine verbindliche Grundlage für die Betreuung geschaffen. Die Zielvereinbarung und die Unterstützungsplanung werden gemeinsam von den TeilnehmerInnen und CasemanagerInnen erarbeitet und verschriftlicht. Der Betreuungsplan bzw. die Vereinbarung wird der zuständigen/zuweisenden Behörde zur Verfügung gestellt.
  • Herstellung von Kontakten und nach Bedarf Begleitung zu ExpertInnen (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Rechts- und Drogenberatung, Ämter, Behörden)
  • Heranführen an die Anforderungen eines Erwerbsarbeitsplatzes und aneignen von gefragten Schlüsselkompetenzen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
+437327720152
so.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege
  • Zum Teil Vor-Ort-Kontrollen

Rechtsgrundlage

Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz - Oö. SOHAG, LGBl.Nr. 107/2019 , i.d.g.F. Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ (Beschluss der Oö. Landesregierung vom 15. November 2021, FinD-2015-183400/188)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042639