Finanzielle Unterstützung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vertretung der Betriebsführung oder einer natürlichen Person, die Mitglied im Haushalt des landwirtschaftlichen Betriebes ist, für Härtefälle. Härtefälle sind gegeben, wenn die Einsatzdauer des/der Betriebshelfer/in mindestens zwei Monate pro Jahr erfordert.
Es wird aktiv erwerbstätigen Betriebsleiter/innen oder Betriebsleiterehepaaren im Erholungsfall (nicht bei Kur) ein Zuschuss zu den Einsatzkosten einer professionellen Aushilfe gewährt.