Soziale Betriebshilfe und Entlastungshilfe für landwirtschaftliche Betriebe Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vertretung der Betriebsführung oder einer natürlichen Person, die Mitglied im Haushalt des landwirtschaftlichen Betriebes ist, für Härtefälle. Härtefälle sind gegeben, wenn die Einsatzdauer des/der Betriebshelfer/in mindestens zwei Monate pro Jahr erfordert.

Es wird aktiv erwerbstätigen Betriebsleiter/innen oder Betriebsleiterehepaaren im Erholungsfall (nicht bei Kur) ein Zuschuss zu den Einsatzkosten einer professionellen Aushilfe gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Abteilung_Landwirtschaftsfoerderung.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 6100; Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu Leistungen im Rahmen der Entlastungshilfe landwirtschaftlicher Betriebe; Förderung der sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1042621