Mehrlingsgeburtenzuschuss

Ziel der Förderung ist, Familien die durch die Geburt von Mehrlingen eine höhere finanzielle Belastung haben, zu unterstützen.

Pro Mehrlingsgeburt wird ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt.
Dieser ist einkommensunabhängig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.03.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Höhe der Förderung:

  • Bei der Geburt von Zwillingen € 600,-
  • Bei der Geburt von Drillingen € 900,-
  • Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 300,-

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie Familienförderung, Richtlinie Mehrlingsgeburtenzuschuss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1042555