Zielsetzung dieser Förderung ist es, den Erhaltern einer privaten, in Niederösterreich gelegenen Pflichtschule bzw. eines Internates, das zur Unterbringung von PflichtschülerInnen dient, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die im öffentlichen Interesse gelegen sind, einen nicht rückzahlbaren Förderungsbetrag zur Abdeckung des Defizits bei der Finanzierung ihres (Schul-)Aufwandes (wie zusätzliche Personalaufwendungen, die vom Bund aufgrund des Privatschulgesetzes 1962, BGBl. Nr. 244/1962 idgF, nicht getragen werden, Bauinvestitionen und sonstiger Sachaufwand) zu gewähren.