Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
a) FörderwerberInnen:
aa) Unternehmen
ab) Arbeitsgemeinschaften, Interessensgemeinschaften, etc. bestehend aus oberösterreichischen Unternehmen
ac) Wirtschaftsvereine, gemeinnützige Vereine, Vereine aus Oberösterreich
ad) lose Zusammenschlüsse von oberösterreichischen Unternehmen, etc.
b) Förderbare Kosten:
Förderbar können materielle und/oder immaterielle Kosten von Vorhaben sein, die zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich sowie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft beitragen.
c) FörderwerberInnen müssen die allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ vollinhaltlich anerkennen und einhalten.
Ein formloser Antrag samt Fördererklärung muss beim Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft und Forschung, eingereicht werden.
Fördererklärung samt Projektbeschreibung, Rechnungen und Zahlungsbelegen
Förderungserklärung, siehe Link.