Antragsteller sind anerkannte Fachorganisationen, Einzelbetriebe und deren Zusammenschlüsse mit entsprechend qualifiziertem Personal. Die Begünstigten sind ausschließlich in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig.
Die Antragsstellung muss vor Umsetzungsbeginn, in der Regel Oktober - November des Vorjahres, erfolgen
Der Antrag besteht aus dem Förderantrag inkl. Verpflichtungserklärung, dem Vorhabensdatenblatt und der Kalkulationsgrundlage.