Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für folgende Leistungen von Gewerbetreibenden für die Sanierung, Erhaltung oder Modernisierung von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen können natürliche Personen, die Eigentümer oder nutzungsberechtigt sind, einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss von 20 % der förderfähigen Arbeitsleistungskosten und Anfahrtskosten exkl. USt., höchstens jedoch € 600,- erhalten:
Erneuerung von Wandanstrich und Tapeten; Austausch von Bodenbelägen; Schleifarbeiten an Böden samt Neubeschichtung; Erneuerung und Dämmung von Dächern, Fassaden, oberster oder unterster Geschoßdecke; Austausch von Fenstern und Türen; Austausch von Innentüren samt Türstöcken; Sanierung von Sanitäranlagen; Erneuerung der gesamten Wasserinstallation; Erneuerung von Stiegen samt Geländer; Erneuerung der Einbauküche;
Und andere vergleichbare Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erhaltung oder Modernisierung von Wohnhäusern.