Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung Link zur Förderung kopieren

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern.

Gefördert werden Maßnahmen zur aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte und/oder ausgeschlossene Personen. Dabei werden Projekte durch Calls bzw. nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben. Förderbar in Oberösterreich sind Maßnahmen der Investitionspriorität 2 des operationellen Programms, wie beispielsweise:

  • Stabilisierung marginalisierter Gruppen durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigung
  • Zielgruppenangepasste Beschäftigungsprojekte
  • Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene
  • Sensibilisierung und Unterstützung formal gering qualifizierter Erwerbstätiger bei berufsbezogener Weiterbildung

Gem. Sonderrichtlinie des BMASGK kommen als Förderungswerber Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder) in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

http://www.esf.at/  

Rechtsgrundlage

EU-Rechtsgrundlagen: Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 2014-2020 ist die sogenannte Dachverordnung der Europäischen Kommission, aus der sich die Vorgaben für die Umsetzung der Fonds ergeben. Den ESF-betreffend ist die ESF VO (EU) 1304/2013 relevant. Darüber hinaus ergänzt eine Anzahl von „Delegierten Rechtsakten“ und „Durchführungsrechtsakten“ sowie Leitfäden der Europäischen Kommission die Vorgaben und Regelungen zur Umsetzung der ESI-Fonds. Österreichische Rechtsgrundlagen: Auf nationaler Ebene erstellen Partnerschaftsvereinbarung (PV) das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den regionalen Programmen der verschiedenen ESI-Fonds dar. Das Operationelle Programm (OP) Österreichs zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014-2020. Die Umsetzung des ESF fällt in den Wirkungsbereich des Bundes als auch der Länder. Eine notwendige Art. 15a B-VG Vereinbarung wurde abgeschlossen die die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Haftungen regelt. Die „ Sonderrichtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 (SRL)“ regelt die allgemeinen und spezifischen Bedingungen für die Förderung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,827 Mio. Euro

Referenznummer

1042191