Förderungsrichtlinie Photovoltaikanlagen (Abbau Warteliste OeMAG 2017) Link zur Förderung

Gefördert werden Photovoltaikanlagen für die mit Stichtag 31.03.2017 bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ein Antrag auf Vertragsabschluss gemäß § 12 Ökostromgesetz 2012 gestellt wurde und die bis zu diesem Stichtag nicht berücksichtigt werden konnten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz

Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird ein verlorener Zuschuss in Höhe von 40% der Investitionskosten, höchstens jedoch von 375 Euro/kWpeak ab dem 5. kWpeak bis max. 50 kWpeak gewährt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen und der bezahlten Rechnungen.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Photovoltaikanlagen (Abbau Warteliste OeMAG 2017)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Referenznummer

1042175