Gefördert wird die Anschaffung von Fahrzeugen im öffentlichen Interesse mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1 <= 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht) sowie zur Güterbeförderung (Klasse N1 <= 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht)
Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sind:
- Fahrzeuge für Carsharing
- Fahrzeuge für den Einsatz sozialer mobiler Dienste zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben (z.B. Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, Essen auf Rädern, etc.)
- Fahrzeuge für Bauhöfe. Fahrzeuge die dem internen Verwaltungsbetrieb von Gebietskörperschaften dienen sind nicht förderbar.
- Das Fahrzeug muss zur Verwendung im Rahmen des Taxigewerbes bestimmt sein (Verwendungsbestimmung Nr. 25 in der Zulassung).
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt € 2.500 für Neuwagen sowie € 1.500 für Gebrauchtwagen und ist jeweils mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt.