Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Für easy2research: Es sind Vorhaben förderbar bei welchen Forschungseinrichtungen mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen beauftrag werden.
Für Forschungseinrichtungen kommen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Frage. Bei Antragstellung muss ein verbindliches Angebot der Forschungseinrichtung für die Durchführung der geplanten Leistungen inklusive Zeit- und Mengengerüst vorliegen.
Für easy2market: Voraussetzung ist ein eindeutiger Bezug zu einem easy2research Projekt. Eine Beantragung ist spätestens 3 Monate nach Projektende des easy2research Projektes zu beantragen. Es kann zusätzliche ein externer Dienstleister wie auch ein Unternehmensberater beauftragt werden.
Für beide Programmlinien gilt:
Förderwerber:
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. Definition der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung) der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich sein, wobei mittlere Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung in den FFG Programmlinien (Basisprogramme, Thematische Programme und Struktur Programme) kein Projekt koordiniert abgewickelt haben dürfen.
Für kleine Unternehmen gilt als Voraussetzung, dass Bundesförderprogramme zu den beantragten Inhalten prioritär in Anspruch zu nehmen sind.
Förderbare Kosten:
Förderbar sind ausschließlich Kosten, die für das Vorhaben notwendig und im Förderungsantrag angeführt sind. Auf das Vorhaben bezogene Kosten sind alle dem eingereichten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich während der Projektlaufzeit entstanden sind.
Folgende Kostenkategorien sind grundsätzlich förderbar:
- Personalkosten der Antragstellerin/des Antragstellers
- Kosten für Material und Bedarfsmittel
- Kosten externer Dienstleister
- Kosten zum Erwerb von gewerblichen Schutzrechten
Der "easy2research" bzw. "easy2market" Projektantrag ist samt erforderlicher Unterlagen bei der auf dem Förderungsantrag angeführten Landesförderstelle (Programmmanagement) im elektronischen Weg einzureichen. In die weitere Antragsbearbeitung wird das Programmmanagement in der Form eingebunden, als Förderungsanträge, welche die formalen Anforderungen vollständig erfüllen, durch vom
Programmmanagement nominierte Expertinnen und Experten auf Basis eines Bewertungsleitfadens fachlich beurteilt werden.
Auf Basis dieses Begutachtungsprozesses wird eine Förderungsempfehlung an den Förderungsgeber
ausgesprochen.