Die Förderintensität beträgt max. 80 % der anrechenbaren Kosten.
Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sowie innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.