SALZBURG 2050 Partnerinstitutionen Link zur Förderung

Die SALZBURG 2050 - Partnerinstitutionen sollen als wichtige Multiplikatoren durch ihre Vorbildwirkung die Ideen und Ziele zu Klimaschutz und Energieeffizienz in der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft sowie in den Organisationen selbst (noch) besser verankern. Eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und jeweils ein gemeinsames Arbeitsprogramm mit konkreten Zielvorgaben wird vereinbart.

Die Einrichtungen machen die Zielsetzungen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 zu einem Teil ihrer Organisationsziele  indem sie diese in das jeweilige Umweltleitbild übernehmen und setzen im eigenen Bereich Maßnahmen um. Diese reichen von Energieoptimierung über Mobilitätsmanagement bis hin zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Das Land steuert im Gegenzug Know-How, Beratungsleistung und Förderungen bei.

Mit diesen Partnerschaften leisten Verantwortungsträger und öffentlich bekannte Einrichtungen einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Landes und machen die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Die Förderung ist eine Anschlussförderung zu Förderungen im Rahmen der Umweltförderung Inland des Bundes. Darüber hinaus können innovative Maßnahmen gefördert werden, die nicht vom Bund oder einer anderen Förderschiene abgedeckt werden. Dies wird allenfalls gesondert vereinbart. Weiters werden Beratungen durch umwelt service salzburg mit zusätzlich 25% gefördert. Immaterielle Kosten können ebenfalls zur Förderung eingereicht werden.

Doppelförderungen durch das Land Salzburg sind ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
https://www.umweltfoerderung.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderungen von Maßnahmen im Klima- und Energiebereich mit 15% der Bundesförderung

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1042035