1.1. Bei der Vergabe und Abwicklung von Förderungen ist die nachstehende, von der NÖ Landesregierung beschlossene Richtlinie anzuwenden.
1.2. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind
- Förderungen, die gesetzlich oder durch Verordnung geregelt sind,
- Förderungen, für die von der NÖ Landesregierung spezielle Richtlinien
beschlossen worden sind und - Förderungen, für die mit Genehmigung der NÖ Landesregierung oder des NÖ Landtages Förderverträge abgeschlossen worden sind.
Diese Ausnahmen schließen jedoch nicht aus, dass in derartigen Regelungen
oder Verträgen die Anwendung dieser Richtlinie generell oder hinsichtlich
einzelner Bestimmungen ausdrücklich festgelegt wird.
1.3. Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind Förderungen ausgenommen, die den Charakter von Spenden haben und im Einzelfall den Betrag von € 1.000,- nicht überschreiten.