Sonstige Förderungen des Landes NÖ im Bereich Landwirtschaft Link zur Förderung kopieren

1.1. Bei der Vergabe und Abwicklung von Förderungen ist die nachstehende, von der NÖ Landesregierung beschlossene Richtlinie anzuwenden.

1.2. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind

  • Förderungen, die gesetzlich oder durch Verordnung geregelt sind,
  • Förderungen, für die von der NÖ Landesregierung spezielle Richtlinien
    beschlossen worden sind und
  • Förderungen, für die mit Genehmigung der NÖ Landesregierung oder des NÖ Landtages Förderverträge abgeschlossen worden sind.

Diese Ausnahmen schließen jedoch nicht aus, dass in derartigen Regelungen
oder Verträgen die Anwendung dieser Richtlinie generell oder hinsichtlich
einzelner Bestimmungen ausdrücklich festgelegt wird.

1.3. Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind Förderungen ausgenommen, die den Charakter von Spenden haben und im Einzelfall den Betrag von € 1.000,- nicht überschreiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041987