Zuschuss für den Ankauf von weiblichen Zuchtrindern
Niederösterreich
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen beim Ankauf von max. zwei weiblichen Zuchtrindern pro Jahr. Bei Betriebszusammenschlüssen werden zwei weibliche Zuchtrinder je Teilhaber gewährt. Teilnahmeberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die in der NÖ - Gebietskulisse des landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes liegen.