Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land Niederösterreich vergibt diese Bundesmittel aufgrund einer weiteren mit dem Bund abgeschlossenen und finanzierten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen für die Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht (in weiterer Folge als Schulerhalter), die als ganztägige Schulformen gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz geführt werden.