Maßnahmen im Personalbereich - Förderung der schulischen Tagesbetreuung Link zur Förderung

Das Land Niederösterreich vergibt diese Bundesmittel aufgrund einer weiteren mit dem Bund abgeschlossenen und finanzierten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen für die Tagesbetreuung an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht (in weiterer Folge als Schulerhalter), die als ganztägige Schulformen gemäß § 8d Abs. 3 Schulorganisationsgesetz geführt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zweckzuschüssen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen an öffentlichen Pflichtschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in Niederösterreich; gültig ab 25. Mai 2018; F3-FFA-208/007-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041912