NÖ Förderung von Projekten zur Aktiven Inklusion und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Link zur Förderung

Gefördert werden (arbeitsmarktpolitische) Projekte zur Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung mit Hilfe von Unterstützungsangeboten im Sinne der NÖ ESF-Strategie 2020 zugunsten Dritter.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

ESF-Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (www.esf.at)

Die Antragstellung für Calls und Vergaben verursacht keine Kosten für die FörderwerberInnen. Die Auszahlungsmodalitäten werden im Förderungsvertrag festgelegt.

Rechtsgrundlage

Sonder-Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - SRL und die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Grundsatzvereinbarung zur Zusammenarbeit der Stellen des Verwaltungs- und Kontrollsystems für die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanzierten Strukturfondsprogramme
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041797